Verkehrsleiter
Jedes Unternehmen, das LKW´s über 3,5 t Gesamtmasse, Kraftomnibusse oder Taxen und Mietwagen einsetzt, benötigt dafür eine behördliche Genehmigung. Eine Voraussetzung dafür ist, dass ein Verkehrsleiter vorhanden ist.
Dieser muss die erforderliche Sach- und Fachkunde besitzen und erfolgreich eine IHK-Prüfung abgelegt haben.
Neben der allgemeinen Beratung führen wir die Vorbereitungskurse für diese Prüfung durch.
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