Fahreignung

Mobilität ist privat und beruflich ein wichtiger Faktor im Leben eines jeden Menschen. Dennoch gibt es keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Nur, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt und wenn keine Zweifel an der Fahreignung vorliegen, wird eine Fahrerlaubnis erteilt.

Der Begriff Fahreignung umfasst ein äußerst weites Feld, es gibt dazu viele Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Kriterien usw. Wer eine Fahrerlaubnis neu erwerben möchte, kann sich bei uns im Vorab über alle notwendigen Schritte beraten lassen. Dies gilt bei allen Voraussetzungen und bei allen Klassen.

Aus verschiedensten Gründen kommt es vor, dass einem Inhaber die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder er darauf verzichtet hat. In den meisten Fällen bestehen dann seitens der Behörde Zweifel an der Kraftfahreignung, sodass vor einer Neuerteilung eine Begutachtung im Rahmen einer medizinisch psychologischen Untersuchung angeordnet wird. Eine Vorbereitung darauf ist in den meisten Fällen dringend zu empfehlen. Wichtig dabei ist, dass man die Vorbereitung so früh wie möglich beginnt, am besten unmittelbar nach Entzug, Urteil oder Strafbefehl.

Für die Vorbereitung steht ein interdisziplinäres Netzwerk zur Verfügung.

Als einer der ganz wenigen Vorbereiter verfügen wir über ein Leistungstestgerät, der Leistungstest ist ein wichtiger Teil der Begutachtung.

Aufbauseminar für Fahranfänger ASF

Werden Fahranfänger in der Probezeit auffällig, wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Fahrerin / der Fahrer muss dann bis zu einem bestimmten Termin eine Teilnahmebescheinigung von einer dafür zugelassenen Fahrschule bei der Behörde vorlegen. Es handelt sich hierbei um ein Gruppenseminar mit 6-12 Teilnehmern, in Ausnahmefällen ist auf Antrag auch ein Einzelseminar möglich. Wir empfehlen Betroffenen sich sofort nach der Anordnung dieses Seminars mit uns in Verbindung zu setzen.
Das Seminar dient der Wissensvermittlung, der Aufarbeitung von Deliktursachen und der Veränderung des Verkehrsverhaltens und der Einstellung dazu.

Punkteabbau FES

Inhaber einer Fahrerlaubnis, die auf Grund von begangenen Verkehrsdelikten Punkte bekommen haben, können durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen. Voraussetzung ist die vollständige Teilnahme an zwei Modulen in einer dazu berechtigten Fahrschule und zwei Sitzungen bei einem dazu berechtigten Verkehrspsychologen. Wichtig ist dabei, dass am Tag der Ausstellung der letzten Bescheinigung der Betroffene maximal 5 Punkte haben darf, damit es zu einem Punktabzug kommt.
Das Seminar dient der Wissensvermittlung, der Aufarbeitung von Deliktursachen und der Veränderung des Verkehrsverhaltens und der Einstellung dazu.
Wir empfehlen „Punkteanfälligen“ Kraftfahrern, bereits nach dem ersten Delikt ein solches Seminar zu besuchen, so können sie ihr Verhalten und ihre Einstellung rechtzeitig überprüfen und ändern.

Verkehrspsychologische Fahrschulung

Diese Seminare sind präventiv und dienen der Unfallvermeidung. Es werden Kenntnisse, Fähigkeiten, Einsichten und Strategien vermittelt, deren Ziel eine vollkommen schadensfreie Abwicklung aller Fahraufgaben zum Ziel hat. Die Seminare sind stets individuell und werden auf die persönlichen und beruflichen Belange der Kunden angepasst. Mit diesen präventiven Maßnahmen kann ein hohes Einsparpotential erreicht werden.

MPU-Vorbereitung

Wer auf Grund begangener Delikte, auch wenn diese unter Umständen länger zurück liegen, eine Begutachtung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung absolvieren muss, sollte sich immer darauf vorbereiten. Laut statistischen Veröffentlichungen sind fast die Hälfte aller Erstgutachten negativ.
Die Vorbereitung ist individuell und richtet sich immer nach den konkreten Voraussetzungen des Klienten. Grundsätzliche Dinge werden dabei in einem kostenlosen Erstgespräch, auch telefonisch, geklärt. Die Beratung selbst erfolgt dann in entsprechend benötigten Sitzungen zu jeweils 60 Minuten und ist kostenpflichtig. Dazu stehen verschiedene Berater aus unserem Netzwerk zur Verfügung, die Beratung erfolgt interdisziplinär.

Ältere Kraftfahrer

Die demographische Entwicklung führt dazu, dass auch immer mehr ältere Kraftfahrer aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Immer wieder gibt es Diskussionen ob sich diese Kraftfahrer einer regelmäßig wiederkehrenden Untersuchung unterziehen sollten. Die Beantwortung dieser Frage ist jedoch nicht einfach, da die Fahreignung nicht alleine durch das Lebensalter bestimmt wird. Viele andere Faktoren zählen hier rein, wobei es unumstritten ist, das mit zunehmenden Alter bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten nachlassen. Oft können diese Defizite mit einfachen Mitteln ausgeglichen werden, jedoch muss man sie dazu erkennen. Wir bieten hierzu beispielsweise den Fahrercheck an, dieser besteht aus einem computergestützten Leistungstest, einer Fahrt zur Fahrverhaltensbeobachtung und bei Bedarf noch aus einem Gesprächs- oder Schulungsteil, so können, unabhängig vom Alter, Defizite rechtzeitig erkannt werden.

Ihr Kompetenzzentrum für den Straßenverkehr.

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