Weiterbildung Module LKW- u. Busfahrer

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFGQ)

Wem die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 (BUS) bzw. vor dem 10.09.2009 (LKW) erteilt worden ist und diese zu gewerblichen Zwecken nutzt, unterlieget gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

Die erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 (BUS) bzw. zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 (LKW) abzuschließen.

Nach Abschluss der Weiterbildung, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, welche er bei der Fahrerlaubnisbehörde für den Fahrerqualifizierungsnachweis (früher Schlüsselzahl 95) vorlegen muss. Ab der Eintragung muss der Fahrer die Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren wiederholen.

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